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Geburts- oder Ausstellungsjahr
Berechnung

Umtausch alter Führerscheine

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wo Sie das Ausstellungsjahr finden können:

lila (Nr. 4a.) = Ausstellungsjahr

Ihr Führerschein muss bis zu folgendem Datum umgetauscht sein:

19.01.2025

19.01.2024

19.01.2023

19.07.2022

19.07.2033

Ihr Führerschein muss bis zu folgendem Datum umgetauscht sein:

19.01.2026

19.01.2027

19.01.2028

19.01.2029

19.01.2030

19.01.2031

19.01.2032

19.01.2033

Wie geht es weiter?

 

Den Antrag auf Umstellung des Führerscheins finden Sie hier (PDF).

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer mindestens 4 Wochen beträgt.

 

Unterlagen für den Umtausch (auch über die Gemeinde möglich):

  • Antrag auf Umstellung des Kartenführerscheins
  • biometrisches Passbild
  • Führerscheinkopie und eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)

Gebühr: 25,30 €

 

Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Wann Sie Ihren Führerschein erneut umtauschen müssen steht auf der Vorderseite, Nr. 4b.

grün (Nr. 4a) = Ausstellungsdatum

 

lila (Nr. 4b) = Tag, bis zu dem umgetauscht werden muss

Der Vorgang für die Berechnung des Umtausches ist hiermit beendet.

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91154 Roth

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