Mo. von 7:30 bis 16:00 Uhr
Di. von 7:30 bis 16:00 Uhr
Mi. von 7:30 bis 13:00 Uhr
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Fr. von 7:30 bis 13:00 Uhr

Umtausch alter Führerscheine

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wo Sie das Ausstellungsjahr finden können:

lila (Nr. 4a.) = Ausstellungsjahr

Ihr Führerschein muss bis zu folgendem Datum umgetauscht sein:

19.01.2025

19.01.2024

19.01.2023

19.07.2022

19.07.2033

Ihr Führerschein muss bis zu folgendem Datum umgetauscht sein:

19.01.2026

19.01.2027

19.01.2028

19.01.2029

19.01.2030

19.01.2031

19.01.2032

19.01.2033

Wie geht es weiter?

 

Den Antrag auf Umstellung des Führerscheins finden Sie hier (PDF).

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer mindestens 4 Wochen beträgt.

 

Unterlagen für den Umtausch (auch über die Gemeinde möglich):

  • Antrag auf Umstellung des Kartenführerscheins
  • biometrisches Passbild
  • Führerscheinkopie und eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)

Gebühr: 25,30 €

 

Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Wann Sie Ihren Führerschein erneut umtauschen müssen steht auf der Vorderseite, Nr. 4b.

grün (Nr. 4a) = Ausstellungsdatum

 

lila (Nr. 4b) = Tag, bis zu dem umgetauscht werden muss

Der Vorgang für die Berechnung des Umtausches ist hiermit beendet.

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