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Änderungsmitteilung von Gefäßen/ Eigentümerwechsel

Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise finden Sie hier.

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Dieses Dokument dient als Bestätigung Ihrer Einreichung und ermöglicht es Ihnen, eine Aufzeichnung Ihrer Antworten zu behalten.

Erst mit der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Einverständnis zur Datenübermittlung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Nur der Grundstückseigentümer kann Änderungen am Gefäßbestand vornehmen.

Als Mieter wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter/Grundstückseigentümer.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?
Angaben zum Gefäßstandort

Auf dem o.g. Gefäßstandort wohnen

(bitte Anzahl der dort gemeldeten Personen oder Beschäftigten eintragen)

Die Bereitstellungsadresse bitte unter Anmerkungen angeben.

Eigentümeradresse
alter Eigentümer (neue Adresse)

Derzeitiger Gefäßbestand

(bitte alle Gefäße eintragen)

 

Die Gefäß-Nummer befindet sich auf einem Aufkleber, der seitlich am Gefäß angebracht ist.

Restmüllgefäß (14-tägige Entleerung)

Gefäßtyp

      Anzahl

Gefäß-Nr.

Papiertonne (monatliche Entleerung)

Gefäßtyp

      Anzahl

Biotonne (14-tägige Entleerung)

Gefäßtyp

      Anzahl

Gefäß-Nr.

Gewünschter Gefäßbestand

(bitte alle Gefäße eintragen)

Restmüllgefäß (14-tägige Entleerung)

Gefäßtyp

     Anzahl

Papiertonne (monatliche Entleerung)

Gefäßtyp

     Anzahl

Biotonne (14-tägige Entleerung)

Gefäßtyp

     Anzahl

Hinweis:
Sobald eine Biotonne beantragt wird, entfällt der Nachlass der Eigenkompostierung für alle Restmüllgefäße, die sich auf einem Grundstück befinden.

 

Bestätigung der Angaben

Landratsamt Roth

Weinbergweg 1

91154 Roth

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