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Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 56 BaySchiffV für eine Bootszulassung (Urlaubergenehmigung)

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

 

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

 

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Was möchten Sie beantragen?

Die Auswahloption "Beantragung weiterer Zeitäume" dient zur Beantragung weiterer Gültigkeitszeiträume eines bestehenden Antrags. Es wird geprüft ob ein Anspruch auf weitere Zeiträume besteht.

Bitte geben Sie Ihren gewünschten Gültigkeitszeitraum an.

Insgesamt sind maximal 4 Wochen (28 Tage) im laufenden Kalenderjahr zulässig. Der Gültigkeitszeitraum kann in insgesamt vier Einzelblöcke unterteilt werden. Eine spätere Beantragung von Einzelblöcken ist möglich.



Ist der/die Bootseigner/in eine andere Person als der/die Antragsteller/in

Bootseiger/in

Die Genehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Bei dessen Nichtanwesenheit im Boot soll die Führung des Bootes noch folgenden (maximal zwei) Personen über 14 Jahre erlaubt werden.

Weitere Schiffsführer

Miteigner

Weitere Zulassung
Segelboot mit folgender Austattung
Bootskörper
Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 6 kW Leistung zugelassen werden.

Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 11 kW Leistung zugelassen werden.

Ausrüstung

Es ist pro Person ein Rettungsmittel mitzuführen.

Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV); Ausnahmegenehmigung nach § 56 BaySchiffV

Datenschutzhinweise

Ihre Angaben werden zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden:

  • Wenn Sie sich mit BayernID (ELSTER oder eID) angemeldet haben:
    •  Ihr Formular wird schriftformersetzend übermittelt – eine Unterschrift ist nicht mehr nötig.
  • Wenn Sie sich mit BayernID Benutzername/Passwort oder ohne BayernID-Konto angemeldet haben:
    • Nach dem Absenden wird Ihnen auf der Abschlussseite das ausgefüllte Formular zum Download bereitgestellt.
      Bitte laden Sie das Formular dort herunter, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
      Parallel dazu erhalten Sie eine E-Mail oder Postkorbnachricht. In dieser Nachricht finden Sie einen Link, über den Sie das unterschriebene Formular wieder hochladen können.

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine zuvor gespeicherte Version des Formulars im XML-Format in das Web-Formular zu laden.

Landratsamt Roth

Weinbergweg 1

91154 Roth

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