Antrag auf Genehmigung bzw. Zulassung eines Bootes

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen:

 

Für dieses Formular werden folgende Anlagen benötigt, die hochgeladen werden müssen:

  • Kaufvertrag/Rechnung oder andere eigentumsbegründende Unterlagen
  • ggf. bisherige Zulassung
  • ggf. Konformitätserklärung

Die Dokumente können im Format PDF, JPG, JPEG oder PNG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Datenschutzhinweise

Erst mit der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Einverständnis zur Datenübermittlung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Was möchten Sie beantragen?
Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

 

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

 

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller/in
Bootseiger/in

Die Genehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Bei dessen Nichtanwesenheit im Boot soll die Führung des Bootes noch folgenden (maximal zwei) Personen über 14 Jahre erlaubt werden.

Weitere Schiffsführer
Bisherige Zulassung
Segelboot mit folgender Austattung
Bootskörper
Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 6 kW Leistung zugelassen werden.

Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 11 kW Leistung zugelassen werden.

Ausrüstung

Es ist pro Person ein Rettungsmittel mitzuführen.

Nachweise zu Ihrem Antrag

* Hinweis

Die Vorlage einer Konformitätserklärung ist zwingend erforderlich für Sportfahrzeuge, die nach dem 16.06.1998 erstmals auf den Markt der EG oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschatfstraum gelangt sind.

Die Konformitätserklärung ist für das Boot und ggf. den Motor vorzulegen.

 

Ohne Vorlage der benötigten Konformitätserklärungen (CE-Kennzeichen) kann keine Genhemigung erteilt werden.

Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV)

Wie geht es weiter?

 

Sie haben sich über die BayernID eindeutig authentifiziert und dadurch online eindeutig ausgewiesen. Eine papierlose verbindliche Antragstellung ist dadurch für diesen Antrag möglich. Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrages wird ein Abdruck an Ihr Postfach innerhalb des Bürgerkontos versendet.

 

Mit Klick auf die Schaltfläche [senden] wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle gesendet und Sie erhalten eine Meldung an das Postfach Ihres Bürgerkontos.

Wie geht es weiter?

 

Nächste Schritte:

  1. Klicken Sie auf [senden].
     
  2. Sie erhalten eine E-Mail/Postkorbnachricht (abhängig von Ihrer BayernID-Anmeldung) mit Ihrem ausgefüllten Formular als PDF.
     
  3. Drucken Sie das PDF aus und unterschreiben es.
     
  4. Nutzen Sie den in der E-Mail/Postkorbnachricht angegebenen Upload-Link, um das unterschriebene Formular zurückzusenden.

Weitere Details erhalten Sie in der E-Mail/Postkorbnachricht nach dem Absenden.