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Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe

gem. § 8 WHG, Art. 15 BayWG i. V. m. Art. 70 BayWG

Datenschutzhinweise

Indem Sie dieses Kästchen ankreuzen, stimmen Sie zu, dass wir Ihnen ein PDF-Dokument zusenden dürfen, das Ihre ausgefüllten Formulardaten enthält.

Dieses Dokument dient als Bestätigung Ihrer Einreichung und ermöglicht es Ihnen, eine Aufzeichnung Ihrer Antworten zu behalten.

Erst mit der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Einverständnis zur Datenübermittlung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Hinweis:

 

In Wasserschutzgebieten und auf im Altlastenkataster eingetragene Flächen sind Grundwasserwärmepumpen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen:

 

Für diesen Antrag werden folgende Anlagen benötigt, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Übersichtslageplan im Maßstab 1:10.000 o. 1:25.000

  • Lageplan im Maßstab 1:2.500 oder 1:1.000 (mit Eintrag des Sickerschachtes und der Ablaufleitungen)

  • Werksbezeichnung der Pumpe

  • Bauwerkszeichnungen zur Wasserentnahme und -einleitung

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) für Anlagen bis max. 50 KJ/s

Die Dokumente können im Format PDF, JPG, JPEG oder PNG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Wasserentnahme und der Nutzung

Hinweis:

Hinweis: Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Angaben zum Verwendungszweck
Anlagen

Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz.

Kontaktdaten finden Sie in der Kopfzeile.

Wie geht es weiter?

 

Sie haben sich über die BayernID eindeutig authentifiziert und dadurch online eindeutig ausgewiesen. Eine papierlose verbindliche Antragstellung ist dadurch für diesen Antrag möglich. Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrages wird ein Abdruck an Ihr Postfach innerhalb des Bürgerkontos versendet.

 

Mit Klick auf die Schaltfläche [senden] wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle gesendet und Sie erhalten eine Meldung an das Postfach Ihres Bürgerkontos.

Wie geht es weiter?

 

Nächste Schritte:

  1. Klicken Sie auf [senden].
     
  2. Sie erhalten eine E-Mail/Postkorbnachricht (abhängig von Ihrer BayernID-Anmeldung) mit Ihrem ausgefüllten Formular als PDF.
     
  3. Drucken Sie das PDF aus und unterschreiben es.
     
  4. Nutzen Sie den in der E-Mail/Postkorbnachricht angegebenen Upload-Link, um das unterschriebene Formular zurückzusenden.

Weitere Details erhalten Sie in der E-Mail/Postkorbnachricht nach dem Absenden.

Landratsamt Roth

Weinbergweg 1

91154 Roth

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