Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage

gem. §§ 8 ff. WHG i. V. m. Art. 15 BayWG

Datenschutzhinweise

Erst mit der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Einverständnis zur Datenübermittlung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen:

 

Für diesen Antrag werden folgende Anlagen benötigt, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen/einer privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
  • Übersichtslageplan M 1 : 25.000
  • Flurkarte M 1 : 1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummer, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse (einschl. Datenquelle) nach DIN 4022 und 4023
  • Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonden mit Maß- und Materialangaben
  • Bescheinigung nach DVGW W 120-2 bzw. "Gütesiegel für Erdwärmesonden - Bohrfirmen"
  • Nachweis über Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (max. WGK 1 mit Fußnote 14)
  • Bei Verpressen der Sonden mittels Fertigmischungen: Unbedenklichkeitserklärung des Produkts

Die Dokumente können im Format PDF, JPG, JPEG oder PNG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Bohr- und Brunnenbaufirma
Angaben zum Fachbüro
Angaben zum Vorhaben

Hinweis:

Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.

Hinweis:

Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Hinweis:

Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Angabe zu der/den Bohrung/en

Angabe zur Lage der Bohrung/en auf der topographischen Karte (M 1:25000)

Hinweis

Das voraussichtliche Bohrprofil mit Lage des Grundwasserspiegels muss im Nachfolgenden hochgeladen werden. Hierbei sind Angaben zur Herkunft der Daten zu machen.

Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb
Angaben zur Wärmepumpe
Anlagen

Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz.

Kontaktdaten finden Sie in der Kopfzeile

Dokumentation nach Fertigstellung der Erdwärmesonde

Die Fertigstellung der Erdwärmesondenanlage muss dem Landratsamt Roth spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten mitgeteilt werden. Hierzu ist ein Abschlussbereicht entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis vorzulegen.

 

Der Bauherr bzw. die Bauherrin und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den oben angegebenen Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden.

 

Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist der "Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden", die VDI-Richtlinie 4640 "Thermische Nutzung des Untergrundes" und die einschlägigen Merkblätter des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentlichen Abweichungen von der im Antrag angegebenen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird das Landratsamt Aschaffenburg und das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg unverzüglich verständigt.

 

Die Stilllegung der Erdwärmesonde/n und Nutzungsänderungen, z. B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels wird dem Landratsamt Aschaffenburg unaufgefordert angezeigt. Bei Eigentümerwechsel gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer/die neue Eigentümerin über.

Wie geht es weiter?

 

Sie haben sich über die BayernID eindeutig authentifiziert und dadurch online eindeutig ausgewiesen. Eine papierlose verbindliche Antragstellung ist dadurch für diesen Antrag möglich. Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrages wird ein Abdruck an Ihr Postfach innerhalb des Bürgerkontos versendet.

 

Mit Klick auf die Schaltfläche [senden] wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle gesendet und Sie erhalten eine Meldung an das Postfach Ihres Bürgerkontos.

Wie geht es weiter?

 

Nächste Schritte:

  1. Klicken Sie auf [senden].
     
  2. Sie erhalten eine E-Mail/Postkorbnachricht (abhängig von Ihrer BayernID-Anmeldung) mit Ihrem ausgefüllten Formular als PDF.
     
  3. Drucken Sie das PDF aus und unterschreiben es.
     
  4. Nutzen Sie den in der E-Mail/Postkorbnachricht angegebenen Upload-Link, um das unterschriebene Formular zurückzusenden.

Weitere Details erhalten Sie in der E-Mail/Postkorbnachricht nach dem Absenden.