Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Datenschutzhinweise

Erst mit der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Einverständnis zur Datenübermittlung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 8 Sprengstoffgesetz benötigt. In diesem Zusammenhang werden folgende Erkundigungen eingeholt:

  • die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
  • die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister;
  • die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle;
  • die Auskunft der für ihren Wohnsitz zuständigen Verfassungsschutzbehörde;

ob gegen sie Umstände vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit nach dem Sprengstoffgesetz in Frage stellen könnten.

Wie geht es weiter?

 

Sie haben sich über die BayernID eindeutig authentifiziert und dadurch online eindeutig ausgewiesen. Eine papierlose verbindliche Antragstellung ist dadurch für diesen Antrag möglich. Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrages wird ein Abdruck an Ihr Postfach innerhalb des Bürgerkontos versendet.

 

Mit Klick auf die Schaltfläche [senden] wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle gesendet und Sie erhalten eine Meldung an das Postfach Ihres Bürgerkontos.

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Überprüfung postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt. 

 

Es fallen Kosten gemäß der Anlage zum Kostenverzeichnis an.

Wie geht es weiter?

 

Nächste Schritte:

  1. Klicken Sie auf [senden].
     
  2. Sie erhalten eine E-Mail/Postkorbnachricht (abhängig von Ihrer BayernID-Anmeldung) mit Ihrem ausgefüllten Formular als PDF.
     
  3. Drucken Sie das PDF aus und unterschreiben es.
     
  4. Nutzen Sie den in der E-Mail/Postkorbnachricht angegebenen Upload-Link, um das unterschriebene Formular zurückzusenden.

Weitere Details erhalten Sie in der E-Mail/Postkorbnachricht nach dem Absenden.