Mo.: 7:30 bis 16:00 Uhr
Di.: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mi.: 7:30 bis 13:00 Uhr
Do.: 7:30 bis 18:00 Uhr
Fr.: 7:30 bis 13:00 Uhr

Antrag auf vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis

Datenschutzhinweise

Erst mit der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Einverständnis zur Datenübermittlung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Ihre persönlichen Daten

Die Begründung soll außer Angaben zum Ausbildungsberuf enthalten:

  • Begründung, warum ein Härtefall vorliegt.
  • Mitteilung darüber, wie Sie die Strecke bisher von Ihrem Wohnort zur Ausbildungsstätte bzw. zur Berufsschule zurückgelegt haben.
  • Angaben, was Sie bezüglich einer Mitfahrgelegenheit, insbesondere mit Familienangehörigen und Arbeitskollegen, unternommen haben.
  • Angaben zu Fahrt-Möglichkeiten mit Bus und Bahn.
  • Angabe der Entfernung zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte.

 

Eine vorzeitige Fahrerlaubnis der Klasse B kann bei einem außergewöhnlichen Härtefall frühestens am 17. Geburtstag erteilt werden, wobei eine positive medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) einer Begutachtungsstelle für Fahreignung immer Bedingung ist.


Auf das begleitete Fahren mit 17 hat dieser Antrag keinen Einfluss. Eine Ausnahme ist ausschließlich für die Fahrt zur Arbeit möglich.

Wie geht es weiter?

 

Mit Klick auf die Schaltfläche senden:

  • erhalten Sie eine E-Mail mit PDF-Anhang. Das PDF-Dokument ist der Antrag mit Ihren Daten.
  • erscheint ein Download-Fenster, wo Sie Ihren Antrag öffnen und ausdrucken können.

Der Antrag ist unterschrieben bei folgender Stelle einzureichen:

 

Landratsamt Roth

Führerscheinstelle

Westring 36

91154 Roth

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bestätigung des Arbeitgebers über die genauen Arbeitszeiten (Wochentage, Uhrzeiten, evtl. Schichtzeiten) und Beginn des Ausbildungsverhältnisses
  • Ausbildungsvertrag
  • Bestätigung der Berufsschule über die Unterrichtszeiten (sofern Sie die Ausnahme auch für die Strecke zur Berufsschule beantragen)

Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung einer Ausnahme von den Mindestaltervorschriften beträgt 50,00 € bei Klasse B und 35,00 € bei Klasse T oder L.