Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Schießstätte

nach § 27 Waffengesetz

Datenschutzhinweise

Erst mit der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Einverständnis zur Datenübermittlung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde, wenn Sie eine ortsfeste Anlage für:

  • den Schießsport oder sonstige Schießübungen mit Schusswaffen
  • die Erprobung von Schusswaffen
  • das Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung

betreiben. Selbiges gilt, wenn Sie die Schießstätte in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten.

 

Ausgenommen von der Erlaubnis sind Schießstätten mit geschlossenen Räumen, welche ausschließlich genutzt werden durch:

  • die Erprobung von Schusswaffen oder Munition von Waffen- oder Munitionshersteller
  • Waffen- oder Munitionssachverständige
  • wissenschaftliche Einrichtungen

 

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen:

 

Für diesen Antrag werden folgende Anlagen benötigt, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR - pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Nachweis über eine Unfallversicherung für resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 10.000,00 EUR für den Todesfall und 100.000,00 Euro für den Invaliditätsfall
  • Abnahme durch einen öffentlich bestellten Schießstandsachverständigen

Die Dokumente können im Format PDF, JPG, JPEG oder PNG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Antragsdaten

Schützenverein oder -gesellschaft
Schießstätte
1. Schützenmeister
Erforderliche Unterlagen

Wie geht es weiter?

 

Sie haben sich über die BayernID eindeutig authentifiziert und dadurch online eindeutig ausgewiesen. Eine papierlose verbindliche Antragstellung ist dadurch für diesen Antrag möglich. Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrages wird ein Abdruck an Ihr Postfach innerhalb des Bürgerkontos versendet.

 

Mit Klick auf die Schaltfläche [senden] wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle gesendet und Sie erhalten eine Meldung an das Postfach Ihres Bürgerkontos.

Wie geht es weiter?

 

Nächste Schritte:

  1. Klicken Sie auf [senden].
     
  2. Sie erhalten eine E-Mail/Postkorbnachricht (abhängig von Ihrer BayernID-Anmeldung) mit Ihrem ausgefüllten Formular als PDF.
     
  3. Drucken Sie das PDF aus und unterschreiben es.
     
  4. Nutzen Sie den in der E-Mail/Postkorbnachricht angegebenen Upload-Link, um das unterschriebene Formular zurückzusenden.

Weitere Details erhalten Sie in der E-Mail/Postkorbnachricht nach dem Absenden.