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Anzeigepflicht nach Art. 10 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)

Heilberufe

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Art. 10 des Gesundheitsdienstgesetz (GDG)

Die Angehörigen der in Abs. 2 Satz 1 genannten Heilberufe haben vorbehaltlich des Art. 16 Abs. 1 Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Zu Beginn der Berufsausübung ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung.

 

Mit Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einer in Art. 10 Abs. 3 genannten Anzeigepflicht eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet

Überblick über die Organisationsformen

 

Einzelpraxis: Bei Niederlassung im Rahmen einer Einzelpraxis arbeitet der/die Angehörige des Heilberufs selbständig und ist Praxisinhaber(in). Dabei sind mehrere Betriebsstätten möglich (z.B. Belegtätigkeit). Bitte geben Sie diese mit an.

 

Praxisgemeinschaft: Zu einer Praxisgemeinschaft können sich mehrere Angehörige eines Heilberufs zusammenschließen. Dies ermöglicht die gemeinsame Beschäftigung von Mitarbeitern und Nutzung von Räumlichkeiten und Geräten u. a. mit dem Ziel, Kosten zu senken. Die Behandlung und Abrechnung erfolgen jedoch selbstständig und mit einer eigenen Patientenkartei. Dabei sind mehrere Betriebsstätten möglich (z.B. Belegtätigkeit). Bitte geben Sie diese mit an.

 

Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft): Eine BAG ist ein auf Dauer angelegter, rechtlich verbindlicher Zusammenschluss von Angehörigen eines Heilberufs mit dem Ziel der gemeinsamen Tätigkeit. Die gemeinsame Berufsausübung ist nicht nur auf die Leistungserbringung beschränkt, sondern gilt sowohl für unternehmerische Risiken als auch für die Abrechnung und Haftung. Man unterscheidet mehrere Formen von BAG:

  • Örtliche Gemeinschaftspraxis: Ein Zusammenschluss von Angehörigen eines Heilberufs, die an einem Ort Patienten einer gemeinsamen Patientenkartei behandeln.
  • Überörtliche Gemeinschaftspraxis: Zusammenschluss von Angehörigen eines Heilberufs, die jedoch an unterschiedlichen Orten (Adressen) praktizieren.
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Datenschutzhinweise

Ihre Angaben werden zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden:

  • Wenn Sie sich mit BayernID (ELSTER oder eID) angemeldet haben:
    •  Ihr Formular wird schriftformersetzend übermittelt – eine Unterschrift ist nicht mehr nötig.
  • Wenn Sie sich mit BayernID Benutzername/Passwort oder ohne BayernID-Konto angemeldet haben:
    • Nach dem Absenden wird Ihnen auf der Abschlussseite das ausgefüllte Formular zum Download bereitgestellt.
      Bitte laden Sie das Formular dort herunter, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
      Parallel dazu erhalten Sie eine E-Mail oder Postkorbnachricht. In dieser Nachricht finden Sie einen Link, über den Sie das unterschriebene Formular wieder hochladen können.

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine zuvor gespeicherte Version des Formulars im XML-Format in das Web-Formular zu laden.

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