Anzeigepflicht nach Art. 10 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)

Heilberufe

Datenschutzhinweise
Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Ihre persönlichen Daten

Art. 10 des Gesundheitsdienstgesetz (GDG)

Die Angehörigen der in Abs. 2 Satz 1 genannten Heilberufe haben vorbehaltlich des Art. 16 Abs. 1 Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Zu Beginn der Berufsausübung ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung.

 

Mit Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einer in Art. 10 Abs. 3 genannten Anzeigepflicht eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet

Überblick über die Organisationsformen

 

Einzelpraxis: Bei Niederlassung im Rahmen einer Einzelpraxis arbeitet der/die Angehörige des Heilberufs selbständig und ist Praxisinhaber(in). Dabei sind mehrere Betriebsstätten möglich (z.B. Belegtätigkeit). Bitte geben Sie diese mit an.

 

Praxisgemeinschaft: Zu einer Praxisgemeinschaft können sich mehrere Angehörige eines Heilberufs zusammenschließen. Dies ermöglicht die gemeinsame Beschäftigung von Mitarbeitern und Nutzung von Räumlichkeiten und Geräten u. a. mit dem Ziel, Kosten zu senken. Die Behandlung und Abrechnung erfolgen jedoch selbstständig und mit einer eigenen Patientenkartei. Dabei sind mehrere Betriebsstätten möglich (z.B. Belegtätigkeit). Bitte geben Sie diese mit an.

 

Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft): Eine BAG ist ein auf Dauer angelegter, rechtlich verbindlicher Zusammenschluss von Angehörigen eines Heilberufs mit dem Ziel der gemeinsamen Tätigkeit. Die gemeinsame Berufsausübung ist nicht nur auf die Leistungserbringung beschränkt, sondern gilt sowohl für unternehmerische Risiken als auch für die Abrechnung und Haftung. Man unterscheidet mehrere Formen von BAG:

  • Örtliche Gemeinschaftspraxis: Ein Zusammenschluss von Angehörigen eines Heilberufs, die an einem Ort Patienten einer gemeinsamen Patientenkartei behandeln.
  • Überörtliche Gemeinschaftspraxis: Zusammenschluss von Angehörigen eines Heilberufs, die jedoch an unterschiedlichen Orten (Adressen) praktizieren.
Bitte Nachweise hochladen

Wie geht es weiter?

 

Sie haben sich über die BayernID eindeutig authentifiziert und dadurch online eindeutig ausgewiesen. Eine papierlose verbindliche Antragstellung ist dadurch für diesen Antrag möglich. Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrages wird ein Abdruck an Ihr Postfach innerhalb des Bürgerkontos versendet.

 

Mit Klick auf die Schaltfläche [senden] wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle gesendet und Sie erhalten eine Meldung an das Postfach Ihres Bürgerkontos.

Wie geht es weiter?

 

Nachdem Sie auf die Schaltfläche [senden] geklickt haben, startet der nächste Schritt in unserem Prozess:

  1. Sie erhalten eine E-Mail oder Postkorbnachricht (abhängig von Ihrer Anmeldung über die BayernID) mit einem PDF-Anhang. Dieses PDF-Dokument enthält das von Ihnen ausgefüllte Formular.

  2. Bitte drucken Sie dieses PDF-Dokument aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Ihre Unterschrift bestätigt die Richtigkeit der angegebenen Informationen.

  3. Nachdem Sie das Formular unterschrieben haben, können Sie es wieder hochladen und elektronisch an uns zurücksenden. In der zuvor erwähnten E-Mail bzw. Postkorbnachricht finden Sie einen speziellen Upload-Link für diesen Zweck.

Weitere Details und Anweisungen finden Sie in der E-Mail bzw. Postkorbnachricht, die Sie nach dem Klicken auf [senden] erhalten.