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Vollmacht Abholung Führerschein

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Antragsteller/in
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Bevollmächtigte/r

Nur möglich, wenn keine Eidesstattliche Erklärung benötigt wird!

Datenschutzhinweise

Ihre Angaben werden zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wie geht es weiter?

 

Mit Klick auf die Schaltfläche [senden]:

  • erhalten Sie eine E-Mail/Postkorbnachricht mit PDF-Anhang. Das PDF-Dokument ist der Antrag mit Ihren Daten.
  • erscheint eine Abschlussseite, wo Sie Ihren Antrag öffnen und ausdrucken können.

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des Antragstellers sowie der bevollmächtigten Person eigenhändig erfolgen muss. Eine digitale oder maschinelle Unterschrift ist nicht ausreichend.

 

Bitte stellen Sie sicher, dass das unterschriebene Formular bei der Abholung des Führerscheins vorgelegt wird. Ohne Vorlage des unterschriebenen Formulars kann die Abholung des Führerscheins nicht erfolgen.

Hinweis für die bevollmächtigte Person

 

Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung des Führerscheins ausweisen können. Dies kann entweder durch einen Personalausweis oder Reisepass erfolgen. Eine Kopie des Ausweises ist nicht ausreichend.

Landratsamt Roth

Westring 36

91154 Roth

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