Stundenbuchung für Förderung in der Kindertagespflege

Datenschutzhinweise

Erst mit der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Einverständnis zur Datenübermittlung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Stundenbuchung für Förderung in der Kindertagespflege für das Kind
Mutter des Kindes
Vater des Kindes
Folgende Betreuungsstunden werden bei der Kindertagespflegeperson gebucht
Die benötigten Betreuungszeiten sind vorwiegend
Mein Kind wird von der Kindertagespflegeperson betreut:
Bei Bedarf wird die Ersatzbetreuung übernommen von:

Den Sorgeberechtigten ist bekannt, dass pro Betreuungsstunde ein Elternbeitrag von 1,40 € an das Jugendamt Roth zu zahlen ist. Für Geschwisterkinder in Betreuung beträgt der Elternbeitrag 1,00 € pro Stunde. Das dritte Kind der Familie in Betreuung ist kostenfrei. Der zu zahlende Betrag wird vom Jugendamt mitgeteilt. Für Familien mit geringem Einkommen oder Hilfeempfängern kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Jugendamt Roth unter der Mailadresse: tagespflege@landratsamt-roth.de.


Änderungen der Angaben müssen bei Erhalt von öffentlichen Leistungen dem Jugendamt unverzüglich mitgeteilt werden.


Kündigung des Betreuungsverhältnisses


Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich, unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Während der ersten 4 Wochen nach Vertragsbeginn gilt eine Kündigungsfrist von einer Woche zum Monatsende. Die Personensorgeberechtigten sind dazu verpflichtet, das Jugendamt rechtzeitig schriftlich über die Kündigung zu informieren.


Näheres regelt die Kindertagespflegevereinbarung/Vertrag zwischen Kindertagespflegeperson und den Sorgeberechtigten.

Wie geht es weiter?

 

Sie haben sich über die BayernID eindeutig authentifiziert und dadurch online eindeutig ausgewiesen. Eine papierlose verbindliche Antragstellung ist dadurch für diesen Antrag möglich. Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrages wird ein Abdruck an Ihr Postfach innerhalb des Bürgerkontos versendet.

 

Mit Klick auf die Schaltfläche senden wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle gesendet und Sie erhalten eine Meldung an das Postfach Ihres Bürgerkontos.

Wie geht es weiter?

 

Mit Klick auf die Schaltfläche senden:

  • erhalten Sie eine E-Mail mit einem PDF-Anhang. Dieses PDF-Dokument enthält das von Ihnen ausgefüllte Formular.

  • danach drucken Sie bitte dieses PDF-Dokument aus und unterschreiben es handschriftlich. Es ist außerdem die Unterschrift der Kindertagespflegeperson nötig. Die Unterschriften bestätigen die Richtigkeit der angegebenen Informationen.

  • das unterschriebene Formular können Sie wieder hochladen und elektronisch an uns zurücksenden. In der zuvor erwähnten E-Mail finden Sie einen speziellen Upload-Link für diesen Zweck.

Weitere Details und Anweisungen finden Sie in der E-Mail, die Sie nach dem Klicken auf senden erhalten.