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Vollmacht für Beihilfeangelegenheiten

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

 

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

 

Vollmacht für Beihilfeangelegenheiten

Angaben des Vollmachtgebers
Angaben des Bevollmächtigten
Datenschutzhinweise

Ihre Angaben werden zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden:

  • Wenn Sie sich mit BayernID (ELSTER oder eID) angemeldet haben:
    •  Ihr Formular wird schriftformersetzend übermittelt – eine Unterschrift ist nicht mehr nötig.
  • Wenn Sie sich mit BayernID Benutzername/Passwort oder ohne BayernID-Konto angemeldet haben:
    • Nach dem Absenden wird Ihnen auf der Abschlussseite das ausgefüllte Formular zum Download bereitgestellt.
      Bitte laden Sie das Formular dort herunter, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
      Parallel dazu erhalten Sie eine E-Mail oder Postkorbnachricht. In dieser Nachricht finden Sie einen Link, über den Sie das unterschriebene Formular wieder hochladen können.

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine zuvor gespeicherte Version des Formulars im XML-Format in das Web-Formular zu laden.

Landratsamt Roth

Weinbergweg 1

91154 Roth

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