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Beschwerde im Bereich Immissionsschutz

Mitteilung einer Nachbarschaftsbeschwerde

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • ggf. Unterlagen, die für die Prüfung der Beschwerde hilfreich sind.

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n hochgeladen wurde/n.

(Format: *.jpg oder *.pdf - max. Größe: 5 MB)

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das ELSTER-Zertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, es muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Hinweis zu Beschwerden über Privatperson/en

 

Bei Konflikten, die ausschließlich durch menschliches Verhalten verursacht werden, wird die Behörde aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht tätig. Dies ist häufig bei Situationen im privaten Umfeld der Fall, wie beispielsweise private Feiern oder Geräusche von Haustieren. Bei derartigen Streitfällen ist vorrangig der Privatrechtsweg zu bestreiten (§§ 906,1004 BGB).

 

Bei Konflikten, die ausschließlich zwischen Privatpersonen bestehen (z.B. Poolpumpen, Rauch von Lagerfeuern oder Grillstationen), wird die Behörde nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, also einem überwiegenden Interesse des Gemeinwohls, tätig. Auch hier besteht die Möglichkeit den Privatrechtsweg zu bestreiten (§§ 906, 1004 BGB).

 

Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes Roth können Sie sich mit Ihrem Anliegen ebenso an die örtliche Polizei wenden. Nutzen Sie hierfür bitte die Rufnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. 

Hinweis zu Beschwerden über ein Gewerbe

 

Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes Roth können Sie sich mit Ihrem Anliegen ebenso an die örtliche Polizei werden. Nutzen Sie hierfür bitte die Rufnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. 

Angaben zur Beeinträchtigung

Hier können Sie zusätzliche, optionale Unterlagen, die für die Prüfung der Beschwerde hilfreich sind, hochladen. 

Datenschutzhinweise

Ihre Angaben werden zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden:

  • Ihre Angaben werden an das zuständige Sachgebiet übermittelt.
  • Sie erhalten eine Abschlussseite, auf der Sie Ihr ausgefülltes Formular als PDF herunterladen können.
  • Wenn Sie sich mit BayernID (ELSTER oder eID) angemeldet haben, erhalten Sie zusätzlich eine Nachricht mit dem PDF in Ihren Postkorb.
  • Bei Anmeldung mit Benutzername/Passwort oder ohne BayernID-Konto erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail oder Postkorbnachricht (ohne PDF).

 

Wenn Sie das Formular nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine zuvor gespeicherte Version des Formulars im XML-Format in das Web-Formular zu laden.

Landratsamt Roth

Weinbergweg 1

91154 Roth

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